Mit Urteil vom 7. Juli 2022 hat der EuGH die Reichweite der Quasi-Herstellerhaftung nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG („Produkthaftungsrichtlinie“) konkretisiert.
Können Lieferanten von ihren Abnehmern wegen erhöhter Rohstoffpreise die Zahlung höherer als der zwischen ihnen mittel- bzw. langfristig vereinbarten Preise verlangen, und falls ja, auf welcher Basis?
Die rechtliche Abbildung von Erfordernissen der Product Compliance und Produkthaftung in Beschaffungsverträgen von Herstellern und Quasi-Herstellern ist häufig defizitär.
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