Dr. Heiko Franke
Rechtsanwalt, Partner
Dr. Heiko Franke berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Handel & Vertrieb und Produkthaftung. Zu seinen Mandanten zählen deutsche wie internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen, die einen starken internationalen Fokus haben. Seine Tätigkeit umfasst im Bereich Handel & Vertrieb insbesondere die Gestaltung von Vertriebssystemen und die Verhandlung von Einkaufs- und Lieferverträgen sowie Vertriebsverträgen, z. B. Verträgen mit Handelsvertretern, Vertragshändlern, Franchisenehmern und Kommissionären bzw. Kommissionsagenten. Er entwirft und optimiert für seine Mandanten ferner weitere typische „Commercial“-Dokumente wie z. B. Einkaufs- und Verkaufs-AGB, Konsignationslagerverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs), MoUs und LOIs. Im Bereich Produkthaftung berät Heiko Franke etwa zu Rückrufpflichten nach Produzentenhaftung sowie zur Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner berät er Mandanten bezüglich der vertragsrechtlichen Haftung für Produktmängel.
Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Vertretung seiner Mandanten vor staatlichen und Schiedsgerichten, häufig in grenzüberschreitenden Prozessen. Dies umfasst sowohl die Vertretung deutscher Mandanten gegen ihre Vertriebspartner im Ausland, als auch umgekehrt die Vertretung ausländischer Mandanten gegen ihre deutschen Vertriebspartner.
Dr. Franke war viele Jahre in internationalen Großkanzleien tätig. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen.
Berufliche Stationen
- 2019: Gründer und Partner der Kanzlei Hartmannsberger Franke, Düsseldorf
- 2014 - 2019: Rechtsanwalt und Salary Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf
- 2011 - 2014: Rechtsanwalt bei Baker & McKenzie, Frankfurt
- 2010 - 2011: Rechtsanwalt bei Wilmer Hale, Frankfurt
Blog-Artikel
Veröffentlichungen (Auszug)
- Provisionsrückzahlung bei teilweiser Nichtausführung des Vertrags (mit Dr. Benedikt Rohrßen), in: IWRZ 2018, 107-11
- Der Ausgleich geht um – Zugleich Besprechung von BGH, Az. I ZR 229/15: Ausgleichs-anspruch bei Kommissionsagenten (mit Dr. Benedikt Rohrßen), in: IHR 2017, 62-70
- Neues zum Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch und seinem Sinn und Zweck, Internationales Handelsrecht 2016, 100-104
- Kein wirksamer Vorab-Ausschluss des Vertragshändler-Ausgleichsanspruchs im EWR – Entscheidungsbesprechung zum BGH-Urteil vom 25.02.2016 – VII ZR 102/15 (mit Dr. Benedikt Rohrßen), in: IWRZ 2016, 125
- Mitautor und Mitherausgeber von “Examenskurs IPR, IZVR und Europarecht” (1. Aufl., 2005)